Der gelbe Brief Blocker

Viele amtliche Zustellungen werden per sogenanntem “gelben Brief” durch Mitarbeiter der mittlerweile privatisierten deutschen Post zugestellt. Als Rechtsgrundlage wird hier der § 33 PostG genannt, wonach ein Lizenznehmer, der Briefzustelldienstleistungen erbringt, verpflichtet ist, Schriftstücke unabhängig von ihrem Gewicht nach den Vorschriften der Prozeßordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln, förmlich zuzustellen. Im Umfang dieser Verpflichtung ist der Lizenznehmer mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet (beliehener Unternehmer).

Diese Regelungen, wonach die privatisierte deutsche Post Beliehener des Staatses ist, verletzt nach unserer juristischen Bewertung ihre Grundrechte sehr erheblich, da Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz bestimmt, dass hoheitliche Befugnisse nur Beamten zustehen und durch die Übertragung an die privat wirtschaftlich tätige deutsche Post zum einen die Bindungswirkung des Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz unterlaufen wird, der Bürger aber auch stets die Möglichkeit der kostenlosen Folgenbeseitigungsklage gemäß Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz haben muss. Durch diese kostenlose Klage werden dem Bürger sämtliche Schäden erstattet, die durch einen grundrechtswidrigen Eingriff eingetreten sind.