Beitragsblocker

Mit bis zu drei aufeinanderfolgenden Wellen unterstützen wir Sie mit juristischen Musterschreiben zur Befreiung der unserer Meinung nach rechtswidrig erhobenen Rundfunkgebühren.

Disclaimer (rechtlicher Hinweis):

Ein Musterschreiben kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Naturgemäß können wir nicht garantieren, dass ein Rechtsstreit mit einem Schreiben gütig und/oder endgültig beendet wird. Sie können aber in vielen Fällen die Verjährung für einen möglichen Entschädigungsanspruch hemmen, wichtige gerichtliche Entscheidungen herbeiführen und gemeinsam mit vielen weiteren Kunden und Mandanten ein Zeichen setzen. Gemeinsam können wir so eine positive gesellschaftliche Veränderung anstoßen und bewirken.
Damit wir mögliche weitere oder ergänzende rechtliche Schritte prüfen können, kontaktieren Sie uns gerne. Bitte prüfen Sie auch das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung.

In der ersten Welle wird der Beitragsbescheid beim Beitragsservice angefordert (Schritt 1). Das ist die leichteste Übung.

Sobald der Bescheid vorliegt, sendest Du den Widerspruch ab (Schritt 2). Der Beitragsservice wird daraufhin Deinem Widerspruch widersprechen. Das führt dazu, dass Du die Ablehnung des Widerspruchs (Schritt 3) unterschreibst und absendest. In der zweiten Welle geht es darum, auf Mahnungen und eventuelle Vollstreckungsankündigungen des Beitragsservice zu reagieren. Je nachdem, wen der Beitragsservice damit beauftragen möchte, die Rundfunkbeiträge einzutreiben, sieht die Antwort durch uns unterschiedlich aus. Du wirst, falls bei der dritten Welle nötig, anwaltlich von uns umfassend unterstützt. Selbst wenn ein Gerichtsvollzieher rechtswidrig den Beitrag vollstrecken sollte, wird dies auf unsere Kosten wieder rückgängig gemacht werden. Auch dafür haben wir in der dritten Welle alle erforderlichen Schreiben vorbereitet.

1.Welle

Die erste Welle des Beitragsblockers beginnt mit der Anforderung eines Festsetzungsbescheids beim Beitragsservice. Ggf. musst Du vorher Deine bestehende Einzugsermächtigung (SEPA Lastschrift) beim Beitragsservice widerrufen.
Hier die Kontaktseite des Beitragsservice: Der Rundfunkbeitrag – Kontakt

Gut zu wissen: Bei einer bestehenden Einzugsermächtigung kannst Du bereits eingezogene Beträge noch 8 Wochen lang rückwirkend wieder zurückbuchen, ohne die Angabe von Gründen.

Lade hier das dazu passende Aufforderungsschreiben zur Übersendung eines Festsetzungsbescheids der ersten Welle herunter, unterschreibe es und sende es per Post ab.

Sobald der Bescheid vorliegt, aber auch erst dann, sendest Du den Widerspruch ab (Schritt 2).

Der Beitragsservice wird daraufhin Deinem Widerspruch widersprechen. Das führt dazu, dass Du die Ablehnung des Widerspruchs (Schritt 3) unterschreibst und absendest.

2. Welle

Eventuell eingehende Mahnschreiben können ignoriert werden, bis eine Vollstreckung angedroht bzw. angekündigt wird. Ob es zu einer Vollstreckung kommt oder nicht und wer vom Beitragsservice dafür eingebunden wird, unterscheidet sich von Ort zu Ort.

3. Welle

Sollte der Gerichtsvollzieher oder eine Behörde wider Erwarten Vollstreckungsmaßnahmen durchführen oder androhen, kontaktieren Sie bitte unser Team der Juristen. In diesem Fall buchen Sie bitte auch das zusätzliche Paket „Diverse Musterschreiben“.